Neues Gesetz und an Passung am Shop

  • Hi und zwar gibt es ja das neue Gesetz ich Zitiere mal
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    ab dem 1.8.2012 tritt das „Gesetz zur Änderung des BGB zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ in Kraft. Nach seiner ursprünglichen Intention sollte dieses Gesetz Verbraucher lediglich besser vor sogenannten „Abofallen“ im Internet schützen und wäre für uns damit irrelevant.

    In seinem Verbraucherschutz-Rausch ist der Gesetzgeber mit der Neufassung des §312g BGB dann allerdings etwas über dieses Ziel hinausgeschossen und hat zwei Änderungen eingeführt, die auch für uns relevant sind:

    1. Bestellbutton (eigentliche Button-Lösung)
    Der Gesetzgeber traut dem durchschnittlichen Verbraucher offensichtlich nicht mehr zu, zu erkennen, dass er sich möglicherweise zu einer Zahlung verpflichtet, wenn er einen Button mit der Aufschrift „bestellen“ drückt.

    Der Unternehmer hat den Bestellablauf deshalb zukünftig so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, sich zu einer Zahlung zu verpflichten. Bedient sich der Unternehmer bei der Gestaltung des Bestellablaufs einer Schaltfläche, so muss diese Schaltfläche entsprechend beschriftet sein.

    • Der vorläufig sicherste Weg dürfte sein, die gesetzliche Musterbeschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ zu verwenden.

    2. Informationspflichten
    Künftig sind Unternehmer auch verpflichtet, bei entgeltlichen Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern die wesentlichen Vertragsinformationen klar und deutlich „in hervorgehobener Weise“ zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen müssen dem Verbraucher unmittelbar vor dem Bestellbutton zur Verfügung gestellt werden.

    • Grundsätzlich werden schon heute alle erforderlichen Daten auf unseren Websites gegeben. Zukünftig ist aber in jedem Einzelfall darauf zu achten, dass dies unmittelbar vor dem Bestellbutton erfolgt und nicht erst danach oder so weit davor, dass der Besteller zu diesen zurückscrollen müsste.

    3. Folgen bei Zuwiderhandlung
    Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Vorgaben sind erheblich: Bei fehlender oder unzureichender Beschriftung des Bestellbuttons kommt kein Vertrag zustande (§ 312g Abs. 4 BGB).

    Zudem kann der Unternehmer sowohl bei einer Nichterfüllung der Informationspflichten nach § 312g Abs. 2 BGB als auch bei einer Nichteinhaltung von § 312g Abs. 3 BGB (ausdrückliche Bestätigung der Zahlungsverpflichtung bzw. eindeutige Beschriftung der Schaltfläche) wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden.
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    nun meine frage wie kann ich am besten einen weiteren Button einfügen den die Kunden bestätigen sollen bevor die Bestellung aufgenommen wird. Ich dachte mir das es am sinnvollsten wäre diesen bei den bestätigen von den AGB´s und Datenschutz mit ein zu fügen.
    schon mal Danke im voraus ;)

  • das QF10 mit der button-lösung verursacht bei mir einen templatefehler in der shopping_cart.php

    Code
    Fatal error: require(): Failed opening required '/srv/www/local-shop.de/httpdocs/templates/CURRENT_MOBILE_TEMPLATE/source/boxes.php' (include_path='.:.:/usr/share/php5:/usr/share/php5/PEAR') in /srv/www/local-shop.de/httpdocs/shopping_cart.php on line 25
  • Mall sehen was es für unterschiede gibt in deiner template weil ruft hier den mobile an.

    Zitat

    templates/CURRENT_MOBILE_TEMPLATE/source/boxes.php'

  • jo, aber wieso gibt es die abfrage überhaupt?
    in der 2.1CE gibt es doch gar kein mobile template..?

    ich hab jetzt erst einmal die german.php angepasst, das sollte die abmahnern den wind aus den segeln nehmen.

    wenns ne lösung für das QF10 gibt, her damit. :)

  • Weis nicht welches QF versionen alle vorher gemacht werden mussen normal braucht man alle in den richtige Reihefolge.

    ( ob wie und wo es einer Useragent abfrage gibt die mobile macht in den CE wei sich nicht muss man den sourcecode auslesen in browser und dieser useragent dabei switchen in browsers wie Safari gibt es so einer plugin)
    Meist steht so etwas in header oder aplicationtop

    http://www.commerce-seo.de/commerceSEO-CE/v21-CE-Fixpacks/

    Weiter beschreibung/Anleitung von USer hier
    https://support.commerce-seo.de/threads/2823-P…ighlight=gesetz

    Einmal editiert, zuletzt von jotest (1. August 2012 um 13:52)

  • jo, aber wieso gibt es die abfrage überhaupt?
    in der 2.1CE gibt es doch gar kein mobile template..?

    ich hab jetzt erst einmal die german.php angepasst, das sollte die abmahnern den wind aus den segeln nehmen.

    wenns ne lösung für das QF10 gibt, her damit. :)


    Es steht in den shopping cart.php von qf10

    $cart_empty = false;
    require ("includes/application_top.php");


    Dort also ausschalten hilft dir