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Newsflash
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Ende November hat die oberste Datenschutz-Aufsichtsbehörde einen Beschluss gefasst, wonach Analysen der Webseitenbesucher unter Verwendung der vollständigen Herkunfts-IP und damit einer Zuordnung zu einer Person, nicht ohne die Einwilligung des Besuchers zulässig ist. Sie sollten in jedem Fall, bei Verwendung von Google-Analytics das in Ihren Datenschutzbestimmungen erwähnen! Wenn Sie Google-Analytics aktiviert haben, müssten Sie dem potenziellen Besucher die Möglichkeit schaffen, eine Einwilligung in die Datenerhebung ausdrücklich zustimmen zu können oder abzulehen. Das ist jedoch in der Masse der Webseiten schwer umsetzbar. Da in commerce:SEO Google Analytics im Standard integriert ist, wollen wir somit darauf aufmerksam machen. Da Sie selbst keine gespeicherten IP-Adressen in Google Analytics sehen können, sehr wohl aber Google, raten wir derzeit, von einer Benutzung dieses Dienstes ab, bis eine Abhilfe seitens Google Analytics geschaffen wurde. Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf. Ein Alternatives Statistik Tool, was man direkt in den Shop integrieren kann finden Sie HIER.
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